Auch wenn der Anschluss eines Steckersolargeräts nicht viel anders ist, als das Einstecken einer Mikrowelle gibt es (zurzeit noch) einige bürokratische Hürden für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Steckersolargerätes. Folgende Punkte sind hierbei zu nennen (auf den jeweils verlinkten Beiträgen gibt es mehr Hintergrundinformationen):
- Einverständnis des*r Vermieter*in bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
- Antrag zur Förderung durch die Kommune/Stadt
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt mit den gesetzlichen Änderungen des Solarpakets I
- Anmeldung im Marktstammdatenregister (Link zuletzt geprüft am 05.05.2024)